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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Hunde- und Pferde­besitzer sollten kein finanzielles Risiko eingehen und eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung abschließen. Dabei geht es nicht nur um Verletzungen, die anderen direkt durch das Tier zugefügt werden. Tierhalter können beispiels­weise auch für Folgeschäden haft­bar gemacht werden, wenn jemand vor ihrem Tier erschrickt und sich deshalb verletzt. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Meer­schweinchen oder Vögel ab. Für größere Tiere benötigen Halter eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung. Sie schützt vor Schäden, die zum Beispiel ein Pferd oder Hund anrichten. Die Mindest­deckung sollte drei Millionen Euro betragen. Die Beiträge dafür sind erschwing­lich: Hundehalter zahlen bei guten Anbietern für die Absicherung um die 75 Euro jähr­lich. Für Pferdehalter geht der Schutz ab etwas über 100 Euro im Jahr los.

 

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